Sie wollen selbst fliegen? Na dann los...

Voraussetzungen:

Bevor Sie mit der Ausbildung beginnen können, sind neben Ihrer Begeisterung für das Fliegen noch folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Sie benötigen ein Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse II.
    Die Adresse der Untersuchungsstelle erfahren Sie bei uns.
  2. Sie müssen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen.
  3. Eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister ist erforderlich. Formblätter für die Beantragung erhalten Sie beim Kraftfahrtbundesamt.
  4. Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort''. Die Ausbildungsstätte können wir Ihnen mitteilen.
  5. 1 Passbild
  6. Einverständniserklärung bei Bewerbern unter 18 Jahren
  7. Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises
  8. Sie müssen bei der zuständigen Luftfahrtbehörde eine Zuverlässigkeitsprüfung beantragen.

Sind Sie bereits im Besitz einer Privatpilotenlizenz, genügt eine Fotokopie des Luftfahrerscheines.

Bei der Erledigung dieser Formalitäten sind wir Ihnen jederzeit gerne behilflich.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, schließen Sie mit uns Ihren Ausbildungsvertrag und mit der Ausbildung kann begonnen werden. Ein Einstieg in die Schulung ist für Sie jederzeit möglich. Unsere individuellen Ausbildungsmethoden erlauben es Ihnen, Ihre Flug- und Unterrichtstermine selbst festzulegen. Die theoritsche und praktische Ausbildung wird parallel durchgeführt, so dass Sie stets Ihr erlerntes Wissen auf beiden Gebieten anwenden und überprüfen können. Welche Ausrüstung und Lehrmaterialien Sie benötigen, ermitteln wir in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Vertrauen sie auf unsere praktischen Erfahrungen.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst für Anfänger mindestens 100 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern (für Inhaber einer Privatpilotenlizenz gelten nur die Fächer: Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse und Betriebliche Verfahren):

  1. Sprechfunkzeugnis in deutsch BZF II oder in englisch BZF 1
    Hier lernen Sie, neben der allgemeinen Theorie, mit den Flugverkehrskontrollstellen über Funk zu sprechen. Das Sprechfunkzeugnis kann nicht nur von Piloten erworben werden. Vielleicht möchte einer Ihrer Mitflieger das Sprechfunkzeugnis erwerben und Sie während des Fluges unterstützen.Die Prüfung nimmt Ihnen die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ab. Sie erhalten die Genehmigung
    a) die Funk- und Navigationsgeräte zu bedienen und
    b) den Sprechfunkverkehr abzuwickeln.
  2. Luftrecht
    Hier erfahren Sie alle für Sie bedeutsamen rechtlichen Vorschriften der Luftfahrt über:
    - Flugplätze
    - Luftfahrzeuge
    - Luftfahrtpersonal
    - Teilnahme am Luftverkehr
    - Haftung und Versicherungspflicht
    - Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  3. Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Technik)
    Dazu gehört:
    - Aerodynamik
    - Beladung und Schwerpunkt
    - Luftfahrzeugkunde
    - Elektrotechnik
    - Instrumente
    - Triebwerkskunde
    - Flugleistung
    - Kenntnisse des Flughandbuches (Gebrauchsanweisung)
  4. Menschliches Leistungsvermögen
    Ein Pilot muss wissen, wo die physischen Grenzen für sich und seine Fluggäste liegen sowie die Hintergründe menschlichen Versagens kennen.
    Dazu gehört:
    - die psychische Informationsverarbeitung
    - Urteilsvermögen und Entscheidungsfindung
    - Fehlervermeidung und -bewältigung
    - Vermeidung, Erkennen und Umgang mit menschlicher Überlastung
  5. Navigation
    Sie lernen, den Flug genau vorzubereiten: Kurs, Zeit und Wind bei der Flugplanung zu berücksichtigen. Sie müssen auf der Flugstrecke jederzeit Ihren Standort bestimmen können.
  6. Meteorologie
    Alle reden vom Wetter – wir wissen, wie es wird. Sie werden erstaunt sein, welche Faktoren das Wettergeschehen beeinflussen. Das Wetter ist ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung. Denn vom Wetter hängt die Durchführung und Sicherheit Ihres Fluges ab.
  7. Betriebliche Verfahren
    Wie verhalten Sie sich, wenn irgend etwas nicht so klappt, wie Sie es geplant hatten, ggf. unvorhersehbare Einflüsse Ihren Flug behindern. Sei es ein Ausfall von Systemen im Luftfahrzeug, eine Wetterverschlechterung, eine Desorientierung oder das Verhalten nach Zwischenfällen.

Praktische Ausbildung

Sie werden oft in den Erläuterungen zur fliegerischen Ausbildung die Möglichkeit einer Minderung der Anzahl erforderlicher Flugstunden finden. Wieviel Flugstunden sie brauchen werden oder nicht, hängt ab von Ihren persönlichen Vorraussetzungen und Entwicklungen in der Ausbildung und wann Sie die Prüfungsreife erreicht haben.

Die praktische Ausbildung untergliedert sich in folgende Abschnitte:

  • Flugausbildung bis zum ersten Alleinflug
    Hier sind alle Übungen enthalten, die eine sichere Durchführung eines Fluges garantieren.Angefangen wird mit einer Bodeneinweisung, dann folgt das Anlassen des Triebwerks und schon sitzen Sie auf dem Pilotensitz. Neben Ihnen sitzt ein erfahrener Fluglehrer und übt mit Ihnen: Starten, Steigflug, Horizontalflug, Kurvenflug, Sinkflug, besondere Flugzustände undVerhalten in Notlagen. Der Fluglehrer übt mit Ihnen solange, bis Sie in der Lage sind, ein Luftfahrzeug/Flugzeug sicher zu beherrschen.

    Am Ende steht dann das überwältigendste Erlebnis eines jeden Piloten, der erste Alleinflug! Sie werden allein ohne Fluglehrer, der sie vom Boden aus beobachtet und über Sprechfunk mit Ihnen Kontakt hält, in der Luft sein und fliegen. Anschließend erfolgt einer Tradition folgend……aber alles wollen wir hier nicht verraten.
  • Übungen bis zum ersten Alleinüberlandflug
    Bei diesen Übungen geht der Fluglehrer mit Ihnen auf Strecke. Sie lernen, einen Flug exakt vorzubereiten, den Flug gemäss der Flugvorbereitung durchzuführen und anhand einer Flugkarte den Flugweg genau mitzuverfolgen. Dabei werden Sie auch in die Kunst der Funknavigation eingewiesen. Eine Navigation, mit der Sie anhand von Funkpeilungen Ihren Flugweg und Ihren Standort genau festlegen und einhalten können. Als wiederholende Übungen werden in diesem Ausbildungsabschnitt die Ausbildungselemente des ersten Teiles ständig wiederholt und gefestigt.
  • Erster Alleinüberlandflug
    Wieder sind das Erlebnisse von dauerhafter Prägung. Sie fliegen allein eine Flugstrecke von ca. 300 km und werden auf einem entfernten Flugplatz landen und wieder starten. Einige Zeit später fliegen sie einen Dreieckskurs zu zwei entfernten Flugplätzen, auch da werden sie landen und wieder starten. Doch dieser Flug wird von einem Flugschreiber überwacht und aufgezeichnet. Ihr Fluglehrer wird sie umfassend einweisen und jederzeit für sie erreichbar sein.
  • Prüfungsvorbereitung und Prüfung
    Die Prüfungsvorbereitung erstreckt sich auf alle gelernten Übungen. Alle
    Ausbildungselemente werden wiederholt und die Fertigkeiten in der Handhabung des Luftfahrzeugs bis zur Prüfungsreife geübt.


Glückwunsch, sie haben es geschafft!

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